Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen: 
Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin Yvonne Mieth und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet.


§ 2 Behandlungsvertrag
a
. Sämtliche Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Yvonne Mieth und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB.
b. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Yvonne Mieth in Form von Beratung, Befundung, Untersuchung und Therapie schriftlich, mündlich oder konkludent annimmt, spätestens mit verbindlicher Vereinbarung des ersten Termins zwischen Kunde und Yvonne Mieth.
c. Yvonne Mieth berät den Kunden fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft Yvonne Mieth die Wahl über die geeignete Behandlung. Vielfach werden vom Tierheilpraktikern Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und also auch kein Heilversprechen gegeben werden.
d. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden abhängt, übernimmt Yvonne Mieth keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles.
e. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag bzw. eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu kündigen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht (mehr) besteht, Leistungen erforderlich wären, welche Yvonne Mieth aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können. Das erforderliche Vertrauensverhältnis besteht nicht mehr, wenn z.B. der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, oder durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert.
f. Der Honoraranspruch von Yvonne Mieth, für die bis zur Abweisung / Kündigung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, bleibt bestehen. Etwaige bereits im Voraus gezahlte Behandlungen, welche nach Abbruch / Kündigung des Behandlungsvertrages nicht mehr durch Yvonne Mieth erbracht werden, zahlt Yvonne Mieth dem Kunden, abzüglich des Honorars für bereits geleistete Behandlungen, zurück.


§ 3 Terminvereinbarungen und - absagen
a. Terminvereinbarungen sind verbindlich. Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, SMS, WhatsApp oder telefonisch von Yvonne Mieth bestätigt wurden.
b. Der Kunde kann vereinbarte Termine bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschieben oder absagen. Für Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen, werden die verpassten Leistungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Rücktritten bei Hausbesuchen bei Ankunft von Yvonne Mieth werden zuzüglich der verpassten Leistungen die Gebühren für die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
c. Verspätet sich der Kunde bei einem vereinbarten Termin, hat der Kunde kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.


§ 4 Vorträge und Seminare (“Veranstaltung”)
a. Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren erfolgt per Brief, E-Mail, Telefon oder WhatsApp. und sind verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt erst mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustanden.
b. Bei Vorträgen und Seminaren kann der Kunde bis zum 10. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Absage wir der volle Preis erhoben.
c. Der Kunde kann seine Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen. Hierdurch entstehen keine Kosten.
d. Bei Vorträgen und Seminaren gilt aus organisatorischen Gründen generell Vorkasse. Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto vom Yvonne Mieth zu überweisen.
e. Yvonne Mieth behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
- aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreitung der Mindesteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
- aus wichtigen Gründen, die von Yvonne Mieth nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall) bis einschliesslich am Veranstaltungstermin;
- aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränklungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschliesslich am Veranstaltungstermin;
abzusagen.
Im Falle einer Absage durch Yvonne Mieth wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Yvonne Mieth vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. für gebuchte Zugtickets, etc). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes Haftung.
f. Yvonne Mieth ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher RTahmen, Pausen, etc,) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
g. Anreise und ggf. Übernachtung sind nicht im Preis enthalten.


§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen:

a. Der Kunde zahlt Yvonne Mieth als Gegenleistung ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Yvonne Mieth und dem Kunden vereinbart sind, gelten die von Yvonne Mieth festgelegten Honorarsätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

b. Leistungen Dritter, welche durch Yvonne Mieth vermittelt werden, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), sind je nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und Yvonne Mieth entweder (i) direkt durch den Kunden an den Dritten zu begleichen oder (ii) werden durch Frau Mieth zusätzlich zu dem Honorar nach §5a. an den Kunden berechnet.
c. Das Honorar ist vom Kunden vorab in bar oder per EC-Karte an Yvonne Mieth gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Eine detaillierte Rechnung wird dem Kunden nach erfolgter abgeschlossener Behandlung auf dem Postweg oder per E-Mail übersandt. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung oder Kartenzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
d. Der Kunde kommt bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Ab der ersten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 € fällig. Yvonne Mieth behält sich vor, bei einer ausbleibenden Zahlung nach der 1. Mahnung, direkt das Mahnverfahren in Anspruch zu nehmen.


§ 6 Urheberrecht
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Behandlungen und Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung von Yvonne Mieth vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere aber nicht abschliessend, die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nicht ohne schriftliche Zustimmung von Yvonne Mieth zulässig. Dies gilt auch für blosse Auszüge aus dem Begleitmaterial.


§ 7 Haftung
a. Yvonne Mieth haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
b. Yvonne Mieth haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Yvonne Mieth oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
c. Yvonne Mieth haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
d. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
e. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Yvonne Mieth, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
a. Gegen Ansprüche von Yvonne Mieth kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
b. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


Letzte Fassung: Mai 2023

 
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